BNP Paribas Asset Management (BNPP AM) hat nach BlackRock und Amundi die eigene Article-9-ETF-Palette im Wert von 15 Milliarden Euro auf Article 8 zurückgestuft. Allein im November erreichten die Herabstufungen ein Volumen von über 50 Milliarden Euro.
Der französische Vermögensverwalter stufte 24 ETFs um. Die Mehrheit dieser Fonds bildet Paris-Aligned Benchmark (PAB) und Climate Transition Benchmark (CTB) Klimaindizes ab.
Die Maßnahme folgt einem ähnlichen Vorgehen der Wettbewerber. BlackRock stufte bereits über 20 Milliarden Euro an Article-9-PAB- und CTB-ETFs herab.über 20 Milliarden Euro PAB- und CTB-ETFs herab, während Amundistufte 19 Milliarden Euro um.
Ohne regulatorische Klarheit werden PAB- und CTB-Strategien die zu 100 % nachhaltigen Anlageanforderungen des „Level 2“ der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) voraussichtlich nicht erfüllen. Diese Regelung tritt im Januar in Kraft.
Aktuell zielen laut Morningstar-Daten weniger als 5 % der Article-9-Fonds auf eine nachhaltige Anlagequote zwischen 90 % und 100 % ab.
Neben den PAB- und CTB-Produkten stufte der französische Vermögensverwalter drei Themen-ETFs um: den 672 Mio. Euro schweren BNP Paribas Easy ECPI Circular Economy Leaders UCITS ETF (REUSE), den 244,6 Mio. Euro schweren BNP Paribas Easy ECPI Global ESG Blue Economy UCITS ETF (BLUE) und den 61,8 Mio. Euro schweren BNP Paribas Easy ECPI Global ESG Hydrogen UCITS ETF (HYDRO).
Ein Sprecher von BNPP AM erklärte: „Im Einklang mit der sich entwickelnden SFDR-Regulierung werden 24 Indexfonds von BNP Paribas Asset Management mit einem verwalteten Vermögen von 15 Milliarden Euro als Article 8 eingestuft.“
Die Herabstufungen erfolgen genau ein Jahr, nachdemETF Streamberichtete, dass BNPP AM seine ETF-Palette umfassend überarbeitet und 9 Milliarden Euro in ESG- und PAB-Indizes umgeschichtet hatte.
Damals wies der französische Vermögensverwalter auf die regulatorischen Herausforderungen bei der Anpassung an das im Januar in Kraft tretende „Level 2“ der SFDR hin.
Vermögensverwalter führen die regulatorische Unsicherheit als Grund für die Herabstufungen an. Wichtige Fragen, wie die Definition von „nachhaltigen Investitionen“ gemäß Artikel 2 der SFDR, sind von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) noch nicht geklärt.
Daher lassen Vermögensverwalter die Tür für zukünftige Rückstufungen zu Article 9 offen, sobald eine „klare Aussage der Aufsichtsbehörde“ vorliegt.
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