Der europäische Fonds- und Vermögensverwaltungsverband EFAMA rechnet nach der Überprüfung UCITS-fähiger Vermögenswerte durch die europäische Finanzaufsicht nicht mit einer „Welle neuer Anlageklassen für ETFs“.
Man ging davon aus, dass die Konsultation,launched by the European Securities and Markets Authority (ESAM) in May, would lead to asset classes such as cryptocurrencies and commodities to be eligible under UCITS.
Federico Cupelli, stellvertretender Direktor für Regulierungspolitik bei EFAMA, sagte jedoch gegenüberETF Stream this is unlikely to be the case.
„Ich würde keine ‚Welle‘ neuer Anlageklassen für ETFs erwarten, sondern eher eine schrittweise Öffnung, und nur in dem Umfang, in dem die wichtigsten Aufsichtsbehörden damit einverstanden sind, ohne einen strengen ‚Look-through‘-Ansatz für einige der zugrunde liegenden Anlageklassen, zum Beispiel physische Rohstoffe, zu verfolgen“, sagte er.
Die ESMA leitete eine Überprüfung der Eligible Asset Directive (EAD) ein, nachdem nationale Regulierungsbehörden in ganz Europa begonnen hatten, die Regeln unterschiedlich auszulegen.
Krypto-ETPs galten als ein solcher Bereich. Ihr Wachstum in Europa und die Einführung von Bitcoin-Spot-ETFs in den USA rückten diecrypto assets' ineligibility for UCITS.
In seiner offiziellen Antwort auf die Konsultation der ESMA erklärte EFAMA, dass es „keinen unmittelbaren Bedarf für eine Änderung auf Stufe 1“ sehe, aber EU-weite Leitlinien würden eine „größere Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten“ fördern.
Bezüglich Krypto im Speziellen bemerkte EFAMA, dass die Zulassung der Anlageklasse für UCITS „ein zu breites und nuanciertes Thema“ sei, um im Rahmen der Konsultation behandelt zu werden. Indirekter Zugang über börsengehandelte Produkte (ETPs) beseitige Herausforderungen wie die Einrichtung spezialisierter Krypto-Asset-Verwahrung.
Darüber hinaus sollten etwaige Ergebnisse „dem Ansehen“ der UCITS-Marke nicht schaden und sich auf die Aufrechterhaltung der regulatorischen Stabilität konzentrieren.
„Das globale Ansehen von UCITS als effektiver Kanal für Kleinanleger beruht darauf, ein sicheres, gut diversifiziertes, liquides und transparentes Kollektivinvestmentinstrument zu sein“, so EFAMA.
„Es ist auch entscheidend sicherzustellen, dass Änderungen am UCITS-Rahmenwerk das Ansehen von UCITS als regulatorische Exportmarke nicht beschädigen.“
Die aktuellen EAD-Regeln wurden seit ihrer Einführung im Jahr 2007 nicht aktualisiert, obwohl sich die Vielfalt der an den Finanzmärkten gehandelten Instrumente in dieser Zeit erheblich erhöht hat.



