Fair Oaks Capital gibt an: Die Möglichkeit, eine ETF-Anteilsklasse seines bestehenden UCITS-Fonds für Collateralised Loan Obligations (CLOs) aufzulegen, war ausschlaggebend für die Ansiedlung in Luxemburg.
Dieser Schritt unterstreicht eine weitere "praktische Abweichung" zwischen Luxemburg und anderen europäischen Rechtsordnungen.
Der Fair Oaks AAA CLO UCITS ETF (FAAA) bildet Euro-denominierte CLOs der Ratingklasse AAA ab. Es handelt sich um eine ETF-Anteilsklasse eines bestehenden, in Luxemburg domizilisierten Fair Oaks Fonds. Dieser umfasst derzeit 161 Mio. Euro verwaltetes Vermögen.
Seit 2019 wurden keine reinen CLO-Fonds mehr genehmigt. Dies deutet auf regulatorische Hürden in Europa hin. Europäische Emittenten könnten indes den großen Erfolg von CLO-ETFs in den USA gerne nachahmen.
Miguel Ramos Fuentenebro, Mitgründer und Partner von Fair Oaks, erläutert: Die Vorteile der Fondsansiedlung in Luxemburg ergaben sich aus der Auflage als ETF-Anteilsklasse des bestehenden UCITS-Fonds, der in Luxemburg domiziliert ist.
Fuentenebro fügt hinzu: Dies stärkt das Anlegervertrauen. Es sorgt für ein von Beginn an diversifiziertes Portfolio, anstatt einer stark konzentrierten Anlage in den ersten Tagen und Wochen.
"Dies stellt sicher, dass der Fonds operativ tragfähig bleibt, selbst wenn das Wachstum langsamer als erwartet ausfällt", ergänzt er.
Fuentenebro erklärt weiter: Die Erlangung der Zulassung war ein "sehr detaillierter Prozess". Er ähnelte jedoch dem regulatorischen Prozess für den Fair Oaks AAA CLO Fonds.
(Weitere) regulatorische Divergenz
Sergey Dolomanov, Partner bei William Fry, merkt indes an: Theoretisch sollte es möglich sein, einen CLO-Fonds in Irland aufzulegen.
"Der Unterschied liegt in der praktischen Anwendung der Regeln", sagt er.
Dolomanov ergänzt: Die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland, CBI) legt keine offiziellen Grenzen für CLOs fest, da diese als UCITS-konforme Instrumente gelten.
"Aufgrund der zusätzlichen Prüfung durch Aufsichtsbehörden, einschließlich Luxemburg, haben wir jedoch in der Praxis keine CLO-ETFs in Europa gesehen. Tatsächlich wendet die irische Zentralbank recht konservative Grenzen für CLO-Engagements an", fügt er hinzu.
"Dieser jüngste Start in Luxemburg zeigt, dass dies zumindest in einem Fall nicht zutraf. Dies unterstreicht, dass die Aufsichtsbehörden keine vollständige Konvergenz erreicht haben. Obwohl Regulierer einheitliche Regeln anstreben, ist dies ein Beleg für praktische Abweichungen."
Matthias Kerbusch, Partner bei Dechert Luxemburg, widerspricht jedoch: Nach ihrem Verständnis erlaubt die CBI keine CLO-ETFs, da die Engagements auf 20 % begrenzt seien. "Luxemburg ist daher das natürliche Domizil für diese Art von Fonds", schließt er.
Darüber hinaus,Sergio Venti, Partner bei Deloitte Luxemburg, merkt an: Da der US-Irische Doppelbesteuerungsabkommen hauptsächlich US-Aktien-ETFs zugutekommt, profitieren CLOs nicht von diesem Vorteil. Dies macht Luxemburg zu einer "gleichwertig praktikablen Option".
Zusätzliche Kontrolle willkommen
Fuentenebro erklärt, Fair Oaks sei "nicht unglücklich" über die zusätzliche Kontrolle durch die Regulierungsbehörden.
"Dies versichert Anlegern, dass es sich nicht um eine unerprobte Anlageklasse oder einen plötzlichen Trend handelt. Die Anlage wurde vor der Genehmigung eingehend geprüft, was den Anlegern Vertrauen in das Produkt geben sollte."
Kerbusch weist jedoch darauf hin, dass angesichts der Überprüfung der UCITS Eligible Assets Directive "weitere Lockerungen" für CLO-ETFs möglich seien.
Dolomanov merkt an: Die irische Zentralbank (CBI) hat ein verschärftes Prüfregime für CLO-UCITS-Fonds. Dieses zielt auf Instrumente ab, die als risikoreicher gelten und von den Managern zusätzliche Anlegerschutzmaßnahmen und Stresstests erfordern.
Das letzte Wort
Dolomanov schließt: Es "liegt nicht im Interesse der Regulierungsbehörden", Ausnahmen zu schaffen.
"Sie wollen die gleichen Regeln, und die Regeln sind auf dem Papier die gleichen, aber dies ist lediglich ein Beleg für praktische Abweichungen", sagt er.
"Was wir bisher gesehen haben, deutet darauf hin, dass es nicht im Interesse der Regulierungsbehörden liegt, eine Ausnahme zu schaffen, und es sollte keine unterschiedlichen Regelwerke geben. Die Umsetzung sollte durchgängig konsistent sein."





