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EU-Regulierung für nachhaltige Geldanlagen schürt Greenwashing, sagt französische Aufsicht

SFDR schafft eine Lücke zwischen Anlegererwartungen und der Realität der Praktiken.

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Die französische Finanzaufsicht fordert eine Verschärfung der europäischen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die aktuellen Vorgaben befeuern laut der Behörde das „Greenwashing“.

Ein Bericht der Autorité des Marchés Financiers (AMF) vom 10. Februar empfiehlt eine „zielgerichtete Überprüfung“ der SFDR. Grund sei das Fehlen von Mindestanforderungen für nachhaltige Anlagen und einer klaren Definition.

Die Verordnung werde von Investoren fehlinterpretiert. Sie sehen darin eine „Garantie“, in eine nachhaltigere Wirtschaft zu investieren.

„Der Begriff ‚nachhaltige Anlage‘ in Artikel 2 der SFDR ist vage formuliert. Finanzakteure legen ihn sehr unterschiedlich aus“, so die AMF.

„Daher entsteht eine Lücke zwischen den Erwartungen der Anleger und der Realität der Praktiken. Dies befeuert das Greenwashing.“

Im Rahmen der Regulierung wurden viele „dunkelgrüne“ Artikel-9-ETFs neu klassifiziert. Dies liegt an den strengen Anforderungen von 100% nachhaltigen Anlagen. Für Artikel-8-ETFs fehlen Mindestanforderungen. Dies erlaubt eine breite Palette von Strategien.

Die aktuellen Klassifizierungen spiegeln laut AMF das Engagement des Vermögensverwalters für Nachhaltigkeit nicht ausreichend wider.

Die Aufsicht schlägt verschärfte SFDR-Regeln vor. Dazu gehören Mindestkriterien für nachhaltige Anlageprodukte und eine klarere Definition nachhaltiger Anlagen.

Artikel-9-Fonds sollten zudem der EU-Taxonomie entsprechen. Sie müssen fossile Brennstoffe ausschließen, wenn diese nicht konform sind.

Vermögensverwalter sollen ESG-Kriterien verbindlich in ihre Anlageentscheidungen integrieren. Dies gilt für Artikel-8- und Artikel-9-Produkte. Ebenso ist eine aktive Einbindungspolitik (Engagement) gefordert.

Allein im vierten Quartal 2022 wurden rund 57 Milliarden US-Dollar Vermögen in über70 ETFs von Artikel 9 zu Artikel 8 umgestuft, berichtet Bloomberg Intelligence.

Im November letzten Jahres forderten Regulierungsbehörden Belege, um dasAusmaß des Greenwashings bei nachhaltigen Anlagen besser zu verstehen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) plant Regeln für dieNamensgebung von ESG-Produkten durch Vermögensverwalter. Ziel ist es, „Missbrauch der SFDR zu verhindern“.

Laut Vorschlag sollen ESG-Produkte eine Mindestquote von 80% nachhaltiger Anlagen aufweisen. Bei als „nachhaltig“ klassifizierten Fonds liegt die Quote bei mindestens 50%.

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