ETF-Emittenten stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen die Anforderungen der zweiten Stufe der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) erfüllen. Dies wird durch ein begrenztes Angebot an ESG-Daten erschwert.
Im vergangenen Dezember verschob die Europäische Kommission die Einführung der zweiten Phase der SFDR zum zweiten Malauf Januar 2023, was den Unternehmen weitere sechs Monate Zeit gibt. So sollen sie die Einhaltung der weitreichenden Regelungen sicherstellen.
Besonders wichtig für ETF-Emittenten und Vermögensverwalter ist die Erklärung zu „Principal Adverse Impacts“ (PAI). Diese verlangt von den Unternehmen umfassende Angaben zu verschiedenen ESG-Kennzahlen. Dazu gehören beispielsweise Treibhausgasemissionen und der CO2-Fußabdruck eines Produkts.
Die Frist für die Einreichung der PAI-Erklärung ist der 30. Juni 2023. Sie umfasst die Berichterstattung über 18 obligatorische Indikatoren, 22 zusätzliche Klimadaten und 24 soziale Faktoren.
Die breiten, obligatorischen PAI-Indikatoren stellen jedoch eine Hürde für Emittenten dar. Dies betrifft Fonds, die unter Artikel 8 oder 9 der SFDR fallen. Viele Datenpunkte sind noch nicht erfasst. ESG-Datenanbieter verlangen zudem oft hohe Gebühren für die Daten.
Die Klassifizierung eines ETFs unter der SFDR ist für Investoren ein wichtiges Auswahlkriterium für ESG-Strategien. Sie kann bestimmen, welche Strategien stärkere Zuflüsse verzeichnen, wenn die Welt auf eine Netto-Null-Wirtschaft umsteuert.
Laut einer Umfrage von Brown Brothers Harriman gaben 28% der europäischen Befragten anSFDRbei der Bewertung von ESG-ETFs zu nutzen. Dies ist mehr als jedes andere Werkzeug.
Erfüllt ein Vermögensverwalter die Anforderungen der zweiten Stufe der SFDR nicht, kann eine als Artikel 8 klassifizierte Strategie zu Artikel 6 herabgestuft werden. Dies ist die Kennzeichnung für nicht nachhaltige Anlagen.
Laut einer Untersuchung von Cerulli Associates sind die Beschaffung von ESG-Daten und die damit verbundenen Kosten die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der SFDR.
Rund 82% der Vermögensverwalter bezeichneten die begrenzte Verfügbarkeit von ESG-Daten als „signifikante“ Herausforderung. Weitere 18% stuften sie als „etwas“ herausfordernd ein.
Gleichzeitig gaben 59% der Befragten an, dass die Umwandlung von Fonds in Artikel 8 oder 9 eine „signifikante Herausforderung darstellt. Der Grund sind der Zeit- und Ressourcenaufwand für diese Initiative“.
André Schnurrenberger, Geschäftsführer Europa bei Cerulli Associates, sagt: „Die für die Einhaltung des SFDR-Regimes erforderlichen ESG-Daten sind begrenzt.
„In den nächsten 12 bis 24 Monaten wird die Verbesserung der Berichterstattung und Messung wesentlicher ESG-Risiken für rund 65% der Manager in Europa höchste Priorität haben.“
Am 31. März schlug das International Sustainability Standards Board (ISSB) – dasvon der IFRS auf der COP26 geschaffen wurde – neue globaleESG-Offenlegungsstandards, ein Bereich, der derzeit aucheiner der Schwerpunkteder IOSCO ist.
Dies könnte der Schritt sein, den ETF-Emittenten benötigen, um die für SFDR erforderlichen Daten zu erhalten. Doch kommt dies zu spät?
Verwandte Artikel




