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Keshava Shastry DWS
Analysen

SFDR: Das nächste Kapitel

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In einer früheren Ausgabe von ETF Insider sprachen wir über die Herausforderungen bei der Umsetzungder Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Level 1, die im März 2021 in Kraft trat. Da die SFDR Level 2 im kommenden Januar in Kraft tritt, greifen wir dieses Thema erneut auf, um zu diskutieren, was die nächste Stufe für die Branche bereithält.

Zur Erinnerung: Die SFDR Level 1 Regulatory Technical Standard (RTS) verlangte von Fondsmanagern die Berichterstattung über ESG-relevante Aktivitäten. Die Offenlegungspflichten betrafen Fonds unter Artikel 6, 8 oder 9. Konkret sind dies Fonds, die Nachhaltigkeit nicht in den Anlageprozess integrieren (Artikel 6), Fonds, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern (Artikel 8) oder Fonds mit einem nachhaltigen Anlageziel (Artikel 9).

Die neuen RTS, die Teil der SFDR Level 2 sind, ergänzen Level 1. Sie liefern detaillierte Angaben darüber, was Vermögensverwalter offenlegen müssen und wie dies dargestellt werden soll. Der Fokus liegt auf Nachhaltigkeitsrisiken, Nachhaltigkeitsfaktoren und technischen Offenlegungen.

Dies geschieht sowohl durch qualitative als auch quantitative Maßnahmen. Gefordert sind eine klare Erklärung des vom Fondsmanager verfolgten Ansatzes sowie vorvertragliche und jährliche Berichterstattungen in standardisierten Vorlagen.

Vermögensverwalter müssen auch eine zusätzliche Kennzahl zur Bewertung der nachhaltigen Wirkung ihrer Anlagen berichten. Konkret handelt es sich um 18 verbindliche Principle Adverse Impact Statements (PAIS), die von Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) bis zur Geschlechtervielfalt in Führungsgremien reichen.

Die Verordnung zielt auf Transparenz ab. Hoffentlich bringt dies die Klarheit über die Regulierung, die die Branche seit der Einführung von Level 1 fordert. Anleger erhalten Zugang zu fondsbezogenen Daten, die vor allem in einem vergleichbaren Format vorliegen.

Ziel ist es, dass Anleger leichter ein nachhaltiges Portfolio zusammenstellen können. Sie sollen mit größerer Sicherheit wissen, was eine bestimmte Strategie bei der Erfüllung von ESG-Kriterien leistet. Zudem können sie diese besser an ihre eigenen vordefinierten Ziele anpassen.

Obwohl dies ein wichtiger Meilenstein ist, dürfen wir die lange Reise nicht vergessen. Eine wichtige Branchenorganisation, die Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs), hat eine Liste von Fragen an die EU-Kommission veröffentlicht, um einige zentrale Aspekte der SFDR weiter zu klären. Dazu gehört unter anderem die Definition von „nachhaltigen Investitionen“.

Wenn nationale Gesetze weitere Klärung von der Europäischen Kommission suchen, ist zu erwarten, dass auch ETF-Emittenten noch offene Grauzonen finden werden.

Die detailliertere und anspruchsvollere Regulierung wird ETF-Emittenten dazu veranlassen, die Offenlegungspflichten für Fonds zu überprüfen, die während der Einführung von Level 1 festgelegt wurden.

Infolgedessen sehen sich ETFs potenziellen Neu-Klassifizierungen von Produkten gegenüber, die die strengeren und gründlicheren Nachhaltigkeitskriterien von Level 2 nicht erfüllen. Artikel 9 Fonds müssen nun eine 100%ige Nachhaltigkeitsinvestitionsquote aufweisen.

Bei allen neuen Vorschriften, die noch nicht vollständig definiert sind, ist die Neubewertung von Offenlegungen ein notwendiger und erwarteter Schritt in den Anfangsphasen der Einführung und Umsetzung.

ETF-Emittenten arbeiten hart daran, ihre Klassifizierungen einzuhalten, da strengere Anforderungen festgelegt werden. Einige Emittenten, die zuvor weniger strenge Offenlegungen vorgenommen hatten, könnten nun ausreichend Leitlinien sehen, um diese neu zu bewerten.

Indexanbieter spielen eine Schlüsselrolle bei der Abstimmung von Daten auf nachhaltige Offenlegungsstandards – wie die SFDR. Sie müssen bestimmte Mindeststandards in die Indexerstellung einbeziehen, die mit den Anforderungen von Artikel 8 oder 9 übereinstimmen.

Mit einer angemessenen Abstimmung auf die Offenlegungsstandards verfügen die Emittenten über die Daten, um die Einhaltung ihrer eigenen Produktoffenlegungspflichten für Artikel 8 oder 9 zu gewährleisten.

Wie im vorherigen SFDR-Artikel erwähnt, unterliegen Indexanbieter nach der Benchmarks Regulation (BMR) sehr unterschiedlichen Offenlegungsregeln. Ihre Anreize, solche Informationen für die SFDR-spezifischen Produktoffenlegungspflichten bereitzustellen, sind derzeit im Wesentlichen kommerziell und werden nur nach bestem Bemühen versucht.

Die BMR sollte so viele SFDR- und Taxonomie-Offenlegungen wie möglich integrieren, einschließlich Verpflichtungen zu nachhaltigen Investitionen, Taxonomie-Zahlen und PAIS.

Die Verfügbarkeit von Datenberichten zu nachhaltigen Kennzahlen bleibt ein Hauptproblem bei nachhaltigen Offenlegungen. Emittenten kämpfen mit der Berichterstattung über die Taxonomie-Konformität, da sie nicht über ausreichende Daten von den zugrunde liegenden Beständen verfügen.

Dennoch ist es wichtig, nicht zu übersehen, dass dies ein großer Schritt in Richtung eines regulatorischen Rahmens ist, der die Integrität des Marktes in den Mittelpunkt stellt.

Dies wird Leitlinien für spezifische Anforderungen an interne Kontrollen und Governance-Prozesse zur Vermeidung von Interessenkonflikten liefern und weitere Grundlagen für gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dies geschieht, indem sichergestellt wird, dass alle großen Unternehmen, die Ratings für in der EU ansässige Fonds vergeben, erfasst werden.

Wir begrüßen die nächste Stufe der Regulierung, um Anleger in einer derzeit unübersichtlichen regulatorischen Landschaft besser zu leiten.

Keshava Shastry ist Leiter Kapitalmärkte bei DWS, Vorsitzender der ETF-Taskforce bei EFAMA und Vorsitzender des ETF-Komitees bei der Investment Association und Anastasia Manuel ist Associate, ETF Capital Markets, beiDWS

Dieser Artikel erschien erstmals in ETF Insider, dem monatlichen ETF-Magazin von ETF Stream für professionelle Anleger in Europa. Um die vollständige Ausgabe zu lesen,klicken Sie hier.

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