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UCITS-ETF-Äquivalenz beflügelt Londoner Börsegänge

Die Maßnahme erleichtert neuen Emittenten die Notierung an der LSE.

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Die Entscheidung der britischen Regierung, die UCITS-ETFs im Rahmen des Overseas Fund Regime (OFR) als äquivalent anzuerkennen, ist ein enormer Schub für die britische ETF-Branche.

Die Ankündigung des Finanzministeriums dürfte ETF-Listings in Großbritannien fördern. Nun richtet sich der Fokus auf die Konsultation der Financial Conduct Authority (FCA) zu den endgültigen Regeln für das OFR-Antragsverfahren.AnkündigungNun richtet sich der Fokus auf die Konsultation der Financial Conduct Authority (FCA) zu den endgültigen Regeln für das OFR-Antragsverfahren.

Peter Capper, Senior Advisor für internationale Fondregulierung bei der Investment Association, begrüßt den Schritt. Dieser werde von Fondsemittenten in Großbritannien und auf dem Kontinent gefeiert.

„Die Ankündigung dieser Woche ist eine gute Nachricht für britische und EU-ETF-Anbieter. Sie können davon ausgehen, dass das OFR noch in diesem Jahr für UCITS in Kraft tritt. Das erleichtert die Listung neuer ETFs in London“, sagt er.

„ETFs sind in der Regel UCITS-Fonds mit Sitz in der EU. Sie benötigen die Anerkennung der FCA als Voraussetzung für die Notierung an der London Stock Exchange.“

Viele dieser ETFs stammen von in Großbritannien ansässigen Investmentmanagern. Seit dem Brexit ist es für neue Emittenten zunehmend schwierig und kostspielig geworden, auf den Markt zu kommen.

„Neue UCITS-ETFs, die nicht unter das Temporary Marketing Permissions Regime (TMPR) fallen, standen vor der Wahl, entweder den teuren und komplexen Weg über Section 272 für eine Listung zu wählen oder an einer anderen europäischen Börse mit geringeren Handelsvolumina zu notieren“, erklärt Capper.

Die Auswirkungen dessenwaren bereits spürbar, da europäische Schwergewichte wie Amundi und AXA Investment Managers auf mehr Klarheit warteten, bevor sie ihre Irish Collective Asset-management Vehicles (ICAVs) für den Verkauf in Großbritannien registrierten.

Emma Garnham, Senior Associate bei Macfarlanes, bezeichnete die Ankündigung des Finanzministeriums als „bedeutenden Meilenstein“ für die Branche.

„Wir begrüßen die Ankündigung der Äquivalenzentscheidung, die einen bedeutenden Meilenstein für die Vermögensverwaltungsbranche darstellt“, sagt sie.

Die Regelung gilt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Luxemburg umfasst. Die Schweiz, ein wichtiger ETF-Standort in Europa, ist laut Finanzministerium jedoch nicht betroffen.

Die FCA wird nun entscheiden, ob die vorgeschlagenen Verwaltungsverfahren für ETFs gelten sollen. Eine Ankündigung wird für April erwartet.

ETF Streamgeht davon aus, dass die britische Aufsichtsbehörde den gleichen Antragsprozess für die Hülle anwenden wird. Es wird jedoch geringfügige Unterschiede geben, da UCITS-ETFs als paneuropäisches Produkt gelten, im Gegensatz zu anderen Strukturen.

Manooj Mistry, COO bei HANetf, begrüßt die Entwicklung. Er merkt jedoch an, dass die genaue Ausgestaltung des Antragsverfahrens für ETFs noch abzuwarten bleibt.

„Die einzige offene Frage für mich ist der detaillierte Prozess für Passporting/Registrierung und ob es zusätzliche Anforderungen [und Kosten] geben wird, insbesondere für jemanden, der eine neue UCITS-Plattform aufbaut und nicht von den TMPR-Bestimmungen profitieren kann“, sagt Manooj.

„Zum Beispiel erkennt die Schweiz UCITS an, aber der Passporting/Registrierungsprozess beinhaltet zusätzliche Schritte [und Kosten], was nicht der Fall wäre, wenn man Teil der EU wäre.“

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