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Deutsche Börse plant längere Handelszeiten für Privatanleger

Handel bis zum US-Marktschluss um 22 Uhr deutscher Zeit

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Die Deutsche Börse plant, die Handelszeiten für Aktien, ETFs und ETPs deutlich auszuweiten, um Privatanlegern den Handel bis zum US-Marktschluss zu ermöglichen.

Der Start des erweiterten Handels ist für Anfang Dezember 2025 vorgesehen. Damit verlängert sich der Handelstag an der Frankfurter Börse von derzeit 9:00 bis 17:30 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) auf 14 Stunden von 8:00 bis 22:00 Uhr MEZ.

Im Gespräch mit ETF Stream erklärt Stephan Kraus, Leiter des Bereichs ETF und ETPs bei der Deutschen Börse, das Ziel sei eine stärkere Angleichung an die US-Handelszeiten. So könnten Privatanleger künftig auf Kursbewegungen in den USA reagieren, bevor die amerikanischen Märkte schließen.

Zudem beobachte die Börse eine zunehmende Nachfrage von Privatanlegern, die nach Feierabend handeln und von Entwicklungen an den US-Börsen profitieren möchten.

Der verlängerte Handel wird ausschließlich Privatanlegern über deren Banken und Online-Broker zur Verfügung stehen. Spezialisierte Liquiditätsanbieter sollen während der zusätzlichen Stunden fortlaufend Preise stellen.

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer breiteren Branchendiskussion über verlängerte Handelszeiten – insbesondere, da tokenisierte Wertpapiere und Fonds den Weg zu einem nahezu durchgehenden Handel an Wochentagen ebnen könnten.

Ein prominentes Beispiel ist die Handelsplattform Robinhood, die im Juli einen 24-Stunden-Handel an Wochentagen in tokenisierten US-Aktien und -ETFs für europäische Anleger eingeführt hat.

Auch die London Stock Exchange Group (LSEG) prüft eine mögliche Ausweitung ihrer Handelszeiten. CEO David Schwimmer sagte anlässlich der Halbjahreszahlen 2025, man werde „weiterhin prüfen“, ob ein Übergang zu einem 24-Stunden-Handel sinnvoll sei. Dabei fänden laufende Gespräche mit Marktteilnehmern, Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern statt.

Schwimmer betonte jedoch, dass zuvor eine Reihe komplexer Fragen zu klären sei – etwa im Hinblick auf Unternehmensmeldungen, Bewertungs-, Clearing- und Settlement-Prozesse sowie technologische und personelle Anforderungen.

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