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Steuerlast für deutsche Anleger bei ETF-Domizilwechseln

„Deutsche Anleger würden so behandelt, als hätten sie ihre Anteile am Luxemburger ETF zum Nettoinventarwert (NAV) veräußert und neue Anteile am irischen ETF zu diesem Wert erworben.“

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Mehrere ETF-Domizilwechsel von Luxemburg nach Irland in den letzten Jahren können für deutsche Anleger ein steuerpflichtiges Ereignis auslösen. Dies erklärt die Rechtsberatung.

Ein prominentesBeispiel:Der Amundi MSCI World V UCITS ETF(LCUW) wurde mit seinem irischen Pendant, dem Amundi MSCI World UCITS ETF (MWOE), verschmolzen. Dieser Wechsel könnte für deutsche Anleger Steuern ausgelöst haben, obwohl keine tatsächlichen Verkäufe stattfanden.

Diese Umstrukturierung ist Teil einesbreiteren Trends.ETF-Anbieter – zuletzt die französischen Vermögensverwalter Amundi und BNP Paribas Asset Management – verlegen einige ihrer in Luxemburg ansässigen ETFs nach Irland. Dort profitieren sie vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den USA.

Laut Amundis Mitteilung an die Aktionäre vor der Verlegung des MSCI World ETF hörte LCUW am Verschmelzungsdatum auf zu existieren. Die Vermögenswerte gingen in MWOE über. Anleger erhielten automatisch Anteile am irischen ETF.

Die Mitteilung warnte auch: „Die Verschmelzung des übernommenen Teilfonds in den übernehmenden Teilfonds kann für bestimmte Anteilseigner steuerliche Konsequenzen haben.“

Dr. Peter Bujotzek, Partner der deutschen Kanzlei Poellath, erklärt: „Wenn der Luxemburger ETF zivilrechtlich aufhört zu existieren und eine neue irische ETF-Gesellschaft entsteht, gehen wir davon aus, dass diese Umstrukturierung steuerrechtlich ein steuerpflichtiges Ereignis darstellt.

„Deutsche Anleger würden so behandelt, als hätten sie ihre Anteile am Luxemburger ETF zum Nettoinventarwert (NAV) veräußert und neue Anteile am irischen ETF zu diesem Wert erworben. Für solche grenzüberschreitenden Vorgänge gibt es im deutschen Steuerrecht keinen Buchwertvortrag.“

Bujotzek erläutert, dass die Verschmelzung auf Fondsebene in Luxemburg wahrscheinlich steuerneutral ist. Die Situation für Anleger hängt jedoch stark von ihrem Wohnsitzland ab.

Nach deutschem Steuerrecht behandelt der fehlende grenzüberschreitende Fusionszuschuss die ETF-Verlegung steuerlich wie einen Kauf und Rückkauf.

Wie bei vielen regulatorischen ETF-Themen können die Regeln in Europa variieren.

Vilma Domenicucci, Leiterin Steuern bei der Association of the Luxembourg Fund Industry (ALFI), merkt an, dass solche Verlegungen von ETF-Domizilen aus steuerlicher Sicht oft als „Aktientausch“ angesehen werden – also ein Verkauf gefolgt von einem Kauf. Dies kann in verschiedenen europäischen Regionen zu steuerlichen Belastungen führen, es sei denn, nationale Gesetze sehen eine steuerneutrale Behandlung oder eine Steuerstundung vor.

Jan Neugebauer, Steuerexperte bei Arendt, stimmt zu: Trotz der Harmonisierung der Vermarktungsregeln für UCITS durch die EU unterliegt die Besteuerung von ETF-Verlegungen „weiterhin nationalen Gesetzen“.

„In einigen Regionen kann die Verlegung eines ETFs tatsächlich ein steuerpflichtiges Ereignis auslösen, ähnlich einer Kapitalertragssteuer, während es in anderen nicht der Fall ist“, sagt er.

Das sofortige steuerpflichtige Ereignis, das deutsche Anleger nach den Irland-Luxemburg-ETF-Fusionen betrifft, ist sicherlich etwas, das Anleger in dieser Region bedenken sollten.

Nach dem Domizilwechsel fallen auf Dividenden von US-Unternehmen, die von physisch replizierenden ETFs gehalten werden, 15% Quellensteuer an, statt 30% in Luxemburg. Ob dieser Vorteil jedoch die durch die Verlegung ausgelösten Kosten für Anleger ausgleicht, ist eine Frage, die näher untersucht werden sollte.

Amundi und BNPP AM lehnten eine Stellungnahme zu diesem Artikel ab.

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