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Die Offenlegungsverordnung (SFDR) und ETFs

Europas zentrale ESG-Regulierung und ihre Auswirkungen.

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Einleitung

Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist einer der zentralen Pfeiler der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Sie trat im März 2021 in Kraft und soll Anlegern helfen zu verstehen, wie ihre Investitionen zu einem nachhaltigen Wandel beitragen. Gemeinsam mit der EU-Taxonomie und der Verordnung über klimabezogene Referenzwerte bildet sie den Kern des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. 

Die SFDR verpflichtet Vermögensverwalter, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageprozessen berücksichtigen, und zu berichten, welche wesentlichen negativen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“, PAIs) ihre Anlagen auf Umwelt- und Sozialfaktoren haben. 

Was ist die SFDR?

Die technischen Standards der ersten Stufe (Level 1) traten am 10. März 2021 in Kraft, während die Stufe 2 (Level 2) am 30. Januar 2023 die Anforderungen präzisierte. Vermögensverwalter müssen ihre Fonds und ETFs seither in drei Hauptkategorien einteilen: 

  • Artikel 6: Fonds ohne spezifischen Nachhaltigkeitsfokus 

  • Artikel 8: Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben („hellgrün“) 

  • Artikel 9: Fonds, die nachhaltige Investitionen als Ziel verfolgen („dunkelgrün“) 

Unklarheiten bei der Definition dessen, was genau als „nachhaltige Investition“ gilt, sowie die Sorge, die Kategorien könnten zu Marketingzwecken missbraucht werden, haben die EU-Behörden zu einer umfassenden Überprüfung des Regelwerks veranlasst. Eine von der Europäischen Kommission im September 2023 gestartete Konsultation könnte im Laufe des Jahres 2025 in eine Neufassung der Verordnung münden. 

 

Für Anleger ist die SFDR-Klassifizierung zu einem zentralen Orientierungspunkt bei der Auswahl von ESG-Strategien geworden. Gleichzeitig führten regulatorische Unklarheiten Ende 2022 und Anfang 2023 zu einer Welle von Herabstufungen im ETF-Bereich. Besonders umstritten ist die Frage, ob Index-ETFs überhaupt die Anforderungen erfüllen können, um als Artikel-9-Produkte eingestuft zu werden. 

Regulatorische Divergenz

Während die Europäische Kommission an einer Überarbeitung des SFDR-Rahmenwerks arbeitet, haben mehrere europäische Länder eigene nationale Nachhaltigkeitssiegel eingeführt. Frankreich etwa hat sein ISR-Label etabliert, Belgien das Febelfin-ESG-Label. Vermögensverwalter müssen daher sowohl lokale Standards als auch die übergeordnete SFDR-Regulierung berücksichtigen. Parallel dazu treibt Großbritannien mit der „Sustainable Disclosure Regulation“ (SDR) eine eigene ESG-Regulierung voran. 

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die SFDR verpflichtet Vermögensverwalter, Nachhaltigkeitsrisiken offenzulegen und ihre Fonds nach ESG-Kriterien zu klassifizieren. 

  • ETFs werden derzeit in die drei Hauptkategorien Artikel 6, 8 und 9 eingeteilt. 

  • Trotz ihrer Bedeutung für Anleger bleibt die Zukunft der SFDR-Klassifizierung ungewiss. 

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