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Was ist die EU-Taxonomie?

Der Rahmen der EU zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten

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Einleitung

Die EU-Taxonomie ist ein Kernstück des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen. Sie soll Investitionen identifizieren und lenken. Ziel sind Wirtschaftsaktivitäten, die mit dem Ziel Netto-Null bis 2050 übereinstimmen.

Die Taxonomie – offiziell EU-Verordnung 2020/852 – trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Sie ergänzt weitere Eckpfeiler des Aktionsplans. Dazu gehören die Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen (SFDR) und die EU-Benchmark-Verordnung.

Die Verordnung schafft einen gemeinsamen Rahmen. Sie legt fest, welche Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Dies soll Greenwashing verhindern. Sie soll auch den Zugang zu grüner Finanzierung erleichtern. Zudem soll sie die Fragmentierung nachhaltiger Investitionen reduzieren. Dies unterstützt den Europäischen Green Deal.

Wichtig ist: Die Taxonomie konzentriert sich auf „Wirtschaftsaktivitäten“. So lässt sich die relative Übereinstimmung von Akteuren bewerten. Dies betrifft Investoren und Betreiber dieser Aktivitäten. Beispiele sind Unternehmen, Vermögensverwalter und Investmentfonds.

Die Taxonomie-Konformität von Aktivitäten wird anhand von zwei Kriterien bewertet. Erstens: Tragen sie wesentlich zu einem der sechs Ziele bei? Zweitens: Verursachen sie keinen signifikanten Schaden für keines der Ziele?

Diese umfassen:

  • Klimaschutz (Mitigation)

  • Klimaanpassung (Adaptation)

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung

  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und von Ökosystemen

Wichtige Entwicklungen

Die EU führt ihr Klassifizierungssystem schrittweise ein. Dies betrifft sowohl die Berichterstattung als auch regulatorische Aspekte.

So müssen Nichtfinanzberichtsunternehmen mit über 500 Mitarbeitern offenlegen. Sie geben den Anteil ihrer Taxonomie-konformen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben an.

Zudem müssen sie beschreiben, wie diese Kennzahlen berechnet werden. Sie erläutern auch etwaige Leistungsänderungen.

Die Europäische Kommission hat die Anforderungen gestaffelt. Unternehmen mussten im ersten Jahr nur den Anteil ihrer förderfähigen wirtschaftlichen Aktivitäten angeben. Dies bezog sich auf das Climate Delegated Act der Taxonomie.

Im Folgejahr kam die Konformität hinzu. Unternehmen mussten dreiteilige Tabellen vorlegen. Diese zeigten für jede Aktivität, welcher Anteil der Finanzkennzahlen Taxonomie-konform, förderfähig aber nicht konform oder nicht förderfähig ist.

Finanzunternehmen hatten bis zum Fiskaljahr 2023 Zeit. Dann wurde die Berichterstattung verpflichtend. Sie müssen Daten von nichtfinanziellen und finanziellen Geschäftspartnern offenlegen.

Neben den Offenlegungspflichten verfolgt die Taxonomie einen gestaffelten Ansatz bei der Definition nachhaltiger Aktivitäten.

So führte die EU am 1. Januar 2023 den Complementary Climate Delegated Act ein. Er kennzeichnet Aktivitäten mit Übergangscharakter bei der Dekarbonisierung.

Dazu gehören bestimmte Sektoren der Atomkraft und des Erdgases. Sie wurden als „bernsteinfarbene“ (amber) statt „grüne“ (green) Aktivitäten eingestuft. Die technischen Screening-Kriterien und Zeitrahmen für ihren Beitrag werden alle drei Jahre überprüft.

Auswirkungen auf ETFs

Die Taxonomie-Berichterstattung ist für alle Finanzprodukte in der EU erforderlich. Dies schließt UCITS-Vehikel ein. Der praktische Einfluss des Rahmens auf ETFs war in den ersten Jahren begrenzt.

Tatsächlich stellte MSCI ESG Research im Jahr 2023 fest: Die meisten SFDR Artikel-8- und Artikel-9-ETFs erklärten in ihren European ESG Template (EET) Berichten keine Absicht zur Taxonomie-Konformität. Dies gilt, obwohl sie als ESG- oder Impact-Investments vermarktet wurden.

Nach vier Jahren ist das Volumen der offengelegten Unternehmensdaten zur Taxonomie-Förderfähigkeit und Konformität gering.

Dies erklärt die Zurückhaltung von Fondsinitiatoren wie ETFs. Sie deklarieren ungern den Anteil ihrer Anlagen, der der EU-Taxonomie entspricht. Dies stellt jedoch eine Herausforderung für Mandate und institutionelle Investoren dar. Sie fordern möglicherweise einen Mindestanteil an EU-Taxonomie-Konformität in ihren Portfolios.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die EU-Taxonomie bestimmt die Nachhaltigkeit von Aktivitäten anhand von sechs Zielen.

  • Datenerfassung und Aufnahme neuer Aktivitäten erfolgen schrittweise.

  • ESG-ETF-Emittenten deklarieren die Taxonomie-Konformität ihrer Produkte nur zögerlich.

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