Einleitung
Börsennotierte und nicht börsennotierte Anteilsklassen ermöglichen Anlegern den Zugang zu derselben Anlagestrategie über unterschiedliche Vertriebskanäle. Je nach Portfoliokonstruktion kann es effizienter sein, die börsennotierte Anteilsklasse eines klassischen Fonds oder die nicht börsennotierte Anteilsklasse eines ETFs zu wählen.
Für diskretionäre Fondsmanager, die über bestimmte Plattformen nur eingeschränkt auf börsennotierte Produkte zugreifen können, ist es oft einfacher, die nicht börsennotierte Anteilsklasse eines ETFs in ihre Modellportfolios einzubinden. Umgekehrt kann es für einen Vermögensverwalter, der eine ETF-Version eines bestehenden Fonds auflegen möchte, schneller und kostengünstiger sein, eine börsennotierte Anteilsklasse zu starten.
Diese Struktur wurde in den USA insbesondere von Vanguard populär gemacht. Bis zum Auslaufen seines Patents im Mai 2023 hatte das Unternehmen exklusiv die Möglichkeit, ETF-Anteilsklassen zu schaffen, ohne den gesamten Fonds als ETF kennzeichnen zu müssen. Dennoch sind bei der Umsetzung wichtige strukturelle und operative Aspekte zu berücksichtigen.
Handel: Börsennotierte Anteilsklassen werden an der Börse zu einem vom Market Maker gestellten Kurs gehandelt. Nicht börsennotierte Anteilsklassen hingegen werden direkt von der Fondsgesellschaft zum Nettoinventarwert (NAV) erworben. Börsennotierte Anteilsklassen müssen zudem in der Regel ihre Bestände täglich offenlegen und einen indikativen NAV veröffentlichen.
Kosten: Bei ETFs werden die Kosten für den Handel des Wertpapierkorbs auf jede Creation- und Redemption-Order umgelegt. Nicht börsennotierte Anteilsklassen nutzen in der Regel Swing Pricing, bei dem Handelskosten direkt an die handelnden Anleger weitergegeben werden.
Steuern: Auch steuerliche Unterschiede können relevant sein. ETFs können unter Umständen von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren. Werden beide Anteilsklassen unter einem gemeinsamen Fondsdach gehalten, kann dies die steuerliche Behandlung beeinflussen.
Je nach Fondsdomizil gibt es weitere Unterschiede:
Irland: Wer eine ETF-Anteilsklasse eines klassischen Fonds auflegen möchte, muss laut irischer Zentralbank (CBI) den Zusatz „UCITS ETF“ im Namen des Teilfonds führen. Manche Emittenten empfinden dies als Hemmnis.
Luxemburg: Die CSSF verfolgt einen flexibleren Ansatz. Hier gilt die ESMA-Namenskonvention für OGAW-ETFs nur auf Ebene der Anteilsklasse, nicht für den gesamten Teilfonds.
Wichtigste Erkenntnisse
Börsennotierte Anteilsklassen werden an der Börse gehandelt, nicht börsennotierte Anlageklassen werden direkt von der Fondsgesellschaft zum NAV erworben.
Bestimmte Anteilsklassen-Strukturen ermöglichen Anlegern einen effizienteren Zugang zu ETFs.
Anleger sollten die steuerlichen Auswirkungen sowie die Unterschiede im Handel zwischen den beiden Strukturen berücksichtigen.

